Ich berate private und öffentliche Auftraggeber bei der energetischen Optimierung von Wohngebäuden und Baudenkmalen.
Weitere Schwerpunkte meiner Beratungstätigkeit sind
Energieberatung Wohngebäude, Nichtwohngebäude (Neubau und Bestand) und Baudenkmale
In der von der Deutschen Energieagentur (DENA) geführten Liste der Energie-Effizienz-Experten bin ich an zwei Standorten (Stuttgart und Öhningen-Wangen am Bodensee) eingetragen. Daher kann ich Projekte sowohl am Bodensee (überwiegend im Bereich Konstanz/Meersburg bis Stein am Rhein) und im Großraum Stuttgart gleichermaßen bearbeiten.
Im Rahmen einer Energieberatung zeige ich Ihnen als Eigentümer einer Immobilie Wege auf, wie Sie durch eine Sanierung in einem Zug oder durch aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen den Energiebedarf Ihres Wohngebäudes verringern können. Dadurch werden der Wohnkomfort verbessert, die Energiekosten sinken und der Wert Ihrer Immobilie wird mindestens erhalten oder sogar erhöht.
Die Energieberatung erfolgt unabhängig und produktneutral; sie ist individuell auf Ihre Immobilie zugeschnitten und berücksichtigt Ihre Präferenzen.
Die Energieberatung für ein Wohngebäude oder ein Nicht-Wohngebäude (Restaurant, Schule, Ladenlokal, Produktionsstätte, …) umfasst mehrere Phasen:
Beantragen einer Förderung der Energieberatung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFA). Dabei unterstütze ich Sie.
Nachdem die Förderung genehmigt wurde (meist innerhalb von 10 Tagen), mache ich Ihnen ein Angebot. Wenn Sie mein Angebot annehmen, geht es los mit der Energieberatung.
Die Energieberatung umfasst in der Regel vier Abschnitte:
I Vorbereitung
II Bestandsaufnahme Vor-Ort
III Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Zustands
IV Ergebnisse
Sie können die im iSFP / dem Beratungsbericht vorgeschlagenen Maßnahmenpakete in einem Zug oder zeitlich gestaffelt in mehreren Schritten umsetzen. Auch dabei unterstütze ich Sie gerne. Meine Leistungen in diesem Bereich sind bis zu 50% förderfähig.
I Vorbereitung:
Für die Energieberatung benötige ich möglichst umfassende Informationen zu Ihrer Immobilie und dem Verbrauchsverhalten der Nutzer. Von besonderem Interesse sind
II Bestandsaufnahme Vor-Ort:
Nachdem ich mir anhand der vorhandenen Unterlagen ein Bild von der Immobilie gemacht habe, findet mindestens ein Vor-Ort-Termin statt, der idealerweise zusammen mit Ihnen stattfindet. Bei diesem Termin schaue ich mir das Gebäude vom Keller bis zum Dach an. Die gebäudetechnischen Anlagen (Heizung, Warmwasserbereitung, und - falls vorhanden -Lüftung und Klimaanlage) werden natürlich auch besichtigt.
Der Vor-Ort-Termin dient unter anderem dazu,
III Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Zustands:
Auf Basis der gesammelten Informationen stelle ich mit Hilfe eines zertifizierten Software-Tools fest, wieviel Energie ihr Gebäude im Ist-Zustand benötigt.
Auf dieser Grundlage entwickle ich – unter Berücksichtigung Ihrer Präferenzen – Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Energie-Effizienz Ihrer Immobilie.
IV Ergebnisse:
Die Ergebnisse der Berechnungen werden bei Wohngebäuden schriftlich in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP samt Umsetzungshilfen) und bei Nicht-Wohngebäuden in einem Beratungsbericht zusammengefasst. Bei Wohngebäuden liegt der Fokus auf dem Energiebedarf für Heizung und Warmwasser. Der iSFP enthält grobe Kostenschätzungen zu den Maßnahmenpaketen und den Fördermöglichkeiten.
Den iSFP bzw. den Beratungsbericht erläutere ich Ihnen in einem Abschlussgespräch. Es dient auch dazu, Ihre Fragen zum iSFP, bzw. dem Beratungsbericht zu beantworten. Damit endet die Energieberatung.
Meine Unterstützung in diese Phase betrifft die Beantragung von Fördermitteln, die energetische Baubegleitung. Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Bauleitung übernehme ich nicht. Ich unterstütze Sie bei der energetischen Fachplanung und bei der Ausschreibung der Einzelgewerke aus den Bereichen Dämmen, Heizung und Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung und erstelle ich technische Projektbeschreibungen (TPB) der geplanten Maßnahmen. Sobald die Maßnahme(n) umgesetzt wurde(n), erstelle ich die notwendigen technischen Projektnachweise (TPN).
Nur wenn TPB und TPN vorliegen, werden die Fördermittel ausgezahlt!
Die Vorgehensweise im Bereich der industriellen Abwärmenutzung und der kleinen Wasserkraft hängt stark vom Einzelfall ab. Gerne mache ich Ihnen ein auf den Einzelfall bezogenen Vorschlag für den Ablauf und den Umfang einer individuell auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Energieberatung.
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